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Auf dieser Seite werden in unregelmäßigen Abständen Beiträge zu innovativen und außergewöhnlichen Finanzprodukten und diversen Themen des Finanzmarktes veröffentlicht.
Einige dieser Beiträge beziehen sich auf aktuelle Marktsituationen und verlieren im Laufe der Zeit ihre Bedeutung.
Andere sind dagegen relativ zeitlos und werden daher auf der Seite "www.Finanztipp-de-Monats.de" archiviert.
Inflationsgeschützte Unternehmensanleihen --- Die lukrative Alternative zum Festgeld !!!
Wie hoch ist also die Sicherheit, die Spareinlagen bei Banken und Kapitallebensversicherungen auch in Krisenzeiten zurück zu erhalten? Aus historischer Erfahrung und durch das Vertrauen auf den Einlagensicherungsfonds werden
die Spareinlagen bei Banken als absolut sicher angesehen. Bis zum Beginn der Bankenkrise galt die allgemeine Überzeugung: "Banken und Kapital-Lebensversicherungen können nicht pleite gehen."
Die Realität sieht seit Sep. 2008 jedoch anders aus: Das Vertrauen auf den Einlagensicherungsfonds hat dagegen immer noch Bestand. Es herrscht die allg. Überzeugung: "Falls Banken pleite gehen, sind die Spareinlagen durch den Einlagensicherungsfonds für Banken in jedem Falle 100%ig abgesichert." Den genauen Inhalt der Satzung des Einlagensicherungsfonds finden Sie hier. Besonders interessant sind die Paragraphen 13 und 15: §13 Ausschluss von Rechtsansprüchen: Auf das Eingreifen oder auf Sicherungsleistungen des Fonds besteht kein Rechtsanspruch. Dies gilt sowohl für die Mitglieder als auch für deren Kunden oder sonstige Personen. §15 Sicherungsfall: Fazit: 1. Es gibt keinen Rechtsanspruch 2. eine allg. Bankenkrise ist kein Sicherungsfall !!!Die Fondsmittel können bei drohenden oder bestehenden finanziellen Schwierigkeiten eines Mitglieds, insbesondere bei drohender Zahlungseinstellung, eingesetzt werden. Die Ursache der wirtschaftlichen Schwierigkeiten muss in den geschäftlichen Verhältnissen dieses Instituts liegen. Eine allgemeine Krise der Kreditwirtschaft kann keinen Sicherungsfall begründen. Über die Feststellung des Sicherungsfalls und die zu ergreifenden Maßnahmen entscheidet der Beirat. Die Beschlussfassung erfolgt mit einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen (ohne Berücksichtigung von Stimmenthaltungen). Die Frage nach der Sicherheit von Bankanlagen sollte jeder für sich neu überdenken. Bei festverzinslichen Anlagen wird die
Bonität der Anlage-Emitenten immer wichtigerVor der Bankenkrise interessierte sich niemand für die Finanzstärke von internationalen Groß-Banken. Und wer hätte noch vor wenigen Jahren gedacht, dass bei Staatsanleihen von Mitgliedsländern der Europäischen Union ein gewisses Ausfallrisiko bestehen könnte. Was früher nur bei Unternehmensanleihen eine Rolle spielte, gilt jetzt auch bei Bankprodukten (Festgeld, Sparverträge, ect.) und Euro-Staatsanleihen. Der maßgebliche Einflussfaktor auf die Sicherheit von festverzinslichen Kapitalanlagen ist die Bonität des Emitenten. Und die Bonität wird wiederum maßgeblich durch die s.g. Eigenkapitalquote bestimmt. Während sich die Eigenkapitalquote von Staaten nur schwer beziffern lässt, gilt Für Banken und Wirtschaftsunternehmen: Unternehmensanleihen (U-Anleihen), die lukrative Festgeld-AlternativeUnternehmensanleihen sind festverzinsliche Kapitalanlagen, die nicht von Banken sondern von Wirtschaftsunternehmen herausgegeben (emitiert) werden. Das Anlagerisiko wird hier genau wie bei den Banken durch das Insolvenzrisiko des betreffenden Unternehmens bestimmt. Bei Unternehmen mit einer sehr hohen Eigenkapitalquote, die zudem in einem krisensicheren Wirtschaftsmarkt tätig sind und dort eine maßgebliche Marktposition besitzen, ist das Insolvenzrisiko so gut wie ausgeschlossen. Im Gegensatz zu den Bank-Festgeld-Anlagen bieten Unternehmensanleihen jedoch ein deutlich höherer Zins-Ertrag.
Finanztipp: Inflationsgeschützte U-Anleihe mit folgenden Eckpunkten:Eigenkapitalquote des Unternehemns: 81% Branche: CleanTech Marktposition: Marktführer im Bereich der Finanzierung von CleanTech-Projekten
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